Förderung der Kulturarbeit

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An das
Bundesministerium des Innern
Postfach 17 02 90
53108 Bonn

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Datum: 24.06.1998

Betr.: Grenzüberschreitende Veranstaltungen
hier: Voranfrage wegen Gewährung eines Zuschusses nach § 96 BVertrG


Sehr geehrte Damen und Herren,

der Heimatkreisauschuß Belgard hat im Hinblick auf das 1999 anstehende 700 Jahr-Jubiläum der Verleihung der Stadtrechte an die Stadt Belgard in Hinterpommern, das heutige Bialogard, über eine Arbeitsgruppe mit der dortigen polnischen Stadtverwaltung Kontakt aufgenommen. Diese lädt die ehemaligen deutschen Bürger ein, an den Ende Juli nächsten Jahres stattfindenden Feierlichkeiten mitzuwirken. Vorgespräche haben über die Vorsitzende unserer Arbeitsgruppe, Frau Haverland, bereits konkrete Möglichkeiten aufgezeigt. Für den 02.09.1998 ist in der deutschen Partnerstadt Bialogards, in Teterow in Mecklenburg, ein offizielles Gespräch zu dem Thema angesetzt, an dem auch Vertreter des Landkreises Celle teilnehmen werden, der Patenstadt des alten deutschen Landkreises bzw. seiner heimatvertriebenen Bevölkerung.

Nach allem planen wir

1. Ein stadtgeschichtliches Seminar in Bialogard für alte und neue Bürger der Stadt

2. Auftritt der Volkstanzgruppe DJOnathan aus Neuss

3. Anbringung einer Gedenktafel in Deutsch und Polnisch

4. Fotoausstellung mit Bildern von einst

5. Ausstellung zur Vita des Belgarder Bildhaues Utech

6. Ökumenischer Gottesdienst in der Marienkirche.

Wir sind mit Engagement dabei, in Zusammenarbeit mit den genannten Stellen ein gutes Bild der deutschen Vergangenheit der Stadt zu vermitteln. Trotz dieser weitgehend aufs Organisatorische beschränkten Hilfe werden wir nicht imstande sein, das Ganze selber zu finanzieren. Die zu erwartenden Spenden werden insoweit nicht ausreichen. Wir benötigen also Zuschüsse insbesondere zu den Programmpunkten 1 und 2; hierbei geht es vor allem um die Kosten für Fahrt und Unterbringung.

Des weiteren wurde seitens des polnischen Klerus die Frage angesprochen, ob es möglich wäre, bei der Reparatur des Daches sowie der Orgel der alten Hauptkirche, der Marienkirche, für die Kosten aufzukommen. Über die hier in Betracht kommende Summe kann zur Zeit jedoch noch nichts Definitives gesagt werden. Wir würden eine Kostenübernahme das Bundes sehr wünschen. Denn in dieser Kirche soll der ökumenische Gottesdienst anläßlich des Stadtjubiläums stattfinden; zugleich gehen wir davon aus, daß die jetzt verantwortlichen katholischen Geistlichen sich bereit erklären werden, der deutschen protestantischen Gemeinde Unterkunft zu gewähren.

Bitte teilen Sie mir mit, ob und wieweit wir mit Zuschüssen des Bundes für diese grenzüberschreitende Kulturarbeit rechnen können. Nähere Angaben können nachgereicht werden.

Insbesondere weise ich zur Bedeutung der anstehenden Festlichkeiten darauf hin, daß das Stadtjubiläum unter der persönlichen Schirmherrschaft des polnischen Staatspräsidenten steht, der im heutigen Bialogard geboren ist. Wir haben das Auswärtige Amt bereits hierauf hingewiesen.

Mit freundlichen Grüßen:

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Bundesministerium des Innern
Postfach 17 02 90
53108 Bonn

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Datum: 2. Juli 1998

Geschäftszeichen: Vt I 4 - 920 013 - 2G / 221

Betr.: Förderung von Maßnahmen der grenzüberschreitenden Kulturarbeit auf der Grundlage des § 96 BVFG;
hier: 700 Jahr-Jubiläum der Stadt Belgard / Polen

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Für den Zuschuß für die Feierlichkeiten gilt folgendes:

Zur Förderung der grenzüberschreitenden Kulturarbeit stehen unter dem Titel "Förderung kultureller Begegnungen mit den Deutschen in den Heimatgebieten und der dortigen Bevölkerung" zur Erhaltung und Pflege der regionalspezifischen deutschen Kultur in den historischen Siedlungsgebieten Ostmittel-, Ost- und Südosteuropas im Rahmen des § 96 BVFG Haushaltsmittel zur Verfügung. Aus diesen Mitteln können kulturelle Maßnahmen in den Heimatgebieten unterstützt werden.

Im wesentlichen sind die Mittel der grenzüberschreitenden Kulturarbeit im Rahmen des § 96 BVFG dazu bestimmt, die Erhaltung und Sicherung deutscher Kultur in ihren Ursprungslandschaften und die Vermittlung des entsprechenden geschichtlichen Wissens durch kulturelle Begegnungen zu fördern sowie Heimatvertriebene, in den genannten Gebieten verbliebene Deutsche und dort lebende Nachbarvölker zur gemeinsamen Pflege der Kultur und Geschichte der jeweiligen Region völkerverbindend zusammenzuführen. Die einzelnen Maßnahmen sollen dem Ziel dienen, die regionalspezifische deutsche Kultur der Heimatregionen im Sinne ihrer Erhaltung wieder sichtbar zu machen. Zu beleben und zu pflegen.

Die Fördermöglichkeiten gelten nur für die Unterstützung konkreter Projekte.

Sofern das von Ihnen geplante Projekt die vorgenannten Förderkriterien erfüllt, stelle ich anheim, Anfang des Jahres 1999 einen konkreten Förderantrag vorzulegen. Dabei bitte ich zu beachten, daß ich für Maßnahmen der kulturellen und bildungspolitischen Minderheitenförderung für Deutsche in Ostmittel-, Ost- und Südosteuropa keine Mittel zur Verfügung stellen kann. Diese Aufgabe obliegt nach einer Ressortabsprache dem Auswärtigen Amt.

Der Förderantrag muß folgende Punkte umfassen:

1. eine eingehende Projektbeschreibung,

2. eine Projektbegründung, mit Blick auf die vorgenannten Zielsetzungen der von mir geförderten grenzüberschreitenden Kulturarbeit,

3. ein ausführliches Programm des geplanten Vorhabens,

4. einen detaillierten und begründeten Finanzierungsplan (aufgeschlüsselte Berechnung aller Kosten, finanzielle Beteiligungen, andere Förderungen, Zuwendungsbedarf durch den Bund). Zu den aufgeführten Eigenmittel bitte ich zu begründen, warum diese lediglich in der angegebenen Größenordnung (mindestens 20 Prozent) eingebracht werden können,

5. eine Bestätigung, daß eine anderweitige Finanzierung der beantragten Bundeszuwendung nicht möglich ist und

6. mit dem Vorhaben bisher nicht begonnen wurde.

Damit Ihr Antrag bei den zahlreichen hier eingehenden Anfragen Berücksichtigung finden kann und eine ausreichende Bearbeitungszeit zur Verfügung steht, muß Ihr Antrag spätestens drei Monate vor Veranstaltungsbeginn hier vorliegen.

Für einen Zuschuß zur Renovierung der Marienkirche bitte ich folgendes zu beachten:

Für Hilfen zur Sicherung und Rettung deutschen Kulturguts in Ostmittel-, Ost- und Südosteuropa stehen mir Haushaltsmittel in begrenzter Hohe zur Verfügung. Diese Mittel dienen dazu, deutsche Bau- und Kulturdenkmäler sowie sonstiges dingliches Kulturgut vor dem Verfall bewahren zu helfen. Aufgrund der vorgegebenen Zweckbindung der Mittel können andere als denkmalpflegerische Maßnahmen, d.h. stadtbildpflegerische Maßnahmen (Neubau oder Rekonstruierung anstelle von Restaurierung des noch vorhandenen Kulturguts) sowie Maßnahmen, die über die Erhaltung und Sicherung des deutschen Kulturgutes in seiner ursprünglichen Bauart und Ausgestaltung hinausgehen (z.B. Umbauten, Erweiterungen, Veränderungen, Ausbau für bestimmte Nutzungszwecke), nicht gefördert werden.

Ich bin auf Antrag gerne bereit zu prüfen, ob und inwieweit hierfür Mittel bereitgestellt werden können. Für die Prüfung einer Förderungsmöglichkeit dem Grunde nach wäre es hilfreich, wenn dem Antrag eine kurze "Expertise" über den kulturhistorischen / künstlerischen Wert des Restaurierungsobjekts als deutsches Kulturgut beigefügt würde. Für eine abschließende Bewilligungsprüfung müßte ich zu gegebener Zeit weitere Erklärungen und Unterlagen anfordern.

Je nach Restaurierungsobjekt und -umfang kann es sich im Einzelfall um folgende Erklärungen und Unterlagen handeln:

1. Schriftliche Einverständniserklärung des Eigentümers und ggf. auch des jetzigen Nutzers des Restaurierungsobjektes zur Durchführung des Vorhabens im vorgesehenen Umfange.

2. Vorentwurfs- und / oder Entwurfszeichnungen, die Art und Umfang des Restaurierungsvorhabens auch für die Bundesbauverwaltung prüfbar nachweisen (im Maßstab mindestens 1:200).

3. Die erforderlichen örtlichen bauaufsichtlichen und -sonstigen Genehmigungen. Sofern keine Genehmigungen für die Durchführung des Vorhabens erforderlich sind, ist dies von Ihnen durch eine schriftliche Erklärung zu bestätigen.

4. Erläuterungsbericht, der Auskunft gibt über
- Veranlassung und Zweck der geplanten Maßnahme,
- Beschaffenheit / bauliche Substanz des Restaurierungsobjekts und Umfang der insgesamt zur Sicherung und Erhaltung notwendigen Restaurierungs- / Sicherungsmaßnahmen,
- Umfang der geplanten Restaurierungsmaßnahme,
- Restaurierungszeitplan und Mittelbedarf in den einzelnen Jahren.

5. Kosten und Finanzierungsplan in Landeswährung und in DM sowie eine Erklärung darüber, ob der Zuwendungsempfänger allgemein oder für das Vorhaben zum Vorsteuerabzug nach § 15 UStG berechtigt ist. In diesem Falle sind im Finanzierungsplan die sich ergebenden Vorteile auszuweisen.
Im Kostenplan sind die Sachkosten, Personalkosten und sonstigen Kosten der geplanten Restaurierungsmaßnahme auf der Grundlage von Angeboten aufgeschlüsselt und nachvollziehbar darzustellen. Soll von der Einholung von Angeboten abgesehen werden, ist die sachliche Notwendigkeit zu begründen.
Der Finanzierungsplan enthält folgende Kostenpositionen:
- ermittelte Gesamtkosten,
- evtl. Eigenanteil an der Finanzierung,
- evtl. Leistungen Dritter,
- beantragte Bundeszuwendung.
Hinsichtlich der beantragten Bundeszuwendung ist eine Erklärung abzugeben, daß dieser Betrag anderweitig weder ganz noch teilweise aufgebracht oder finanziert werden kann.

6. Schriftliche Erklärung des Eigentümers und / oder Nutzer, daß die künftig anfallenden Erhaltungs- und Unterhaltungskosten des restaurierten Objekts übernommen werden.

7. Schriftliche Erklärung des Eigentümers und / oder Nutzers, daß dort lebende Deutsche das restaurierte Objekt im Bedarfsfalle auch zweckentsprechend nutzen dürfen.

8. Eine schriftliche Erklärung, daß mit der Restaurierungsmaßnahme noch nicht begonnen worden ist.

Die Erklärungen und Unterlagen werden in deutscher Sprache bzw. Beschriftung benötigt.

Vorsorglich möchte ich schon jetzt darauf hinweisen, daß es aufgrund des geringen Titelansatzes, der zudem auch für die vordringlich notwendige Sicherung von deutschem Archiv- und Bibliotheksgut bestimmt ist, sowie angesichts der Vielzahl der bereits vorliegenden Förderungsanträge mit Förderungspriorität mittelfristig nur möglich sein wird, zur Restaurierung einzelner Bau- und Kulturdenkmäler von kulturhistorischer / künstlerischer Bedeutung einen begrenzten Beitrag zu leisten.

Da ein Antrag auf Zuschuß zu den Feierlichkeiten bzw. zu dem Restaurierungsprojekt unabhängig voneinander bearbeitet und auch entschieden werden, bitte ich jeweils getrennte Anträge vorzulegen!

Zu den haushaltsmäßigen Voraussetzungen beider Förderungen gebe ich Ihnen folgende Hinweise:

Der Projektträger ist Empfänger der bewilligten Bundeszuwendung. Er ist gegenüber dem Bund verantwortlich für die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel.

Als Projektträger und Empfänger der Zuwendung kommen aus Rechtsgründen grundsätzlich nur deutsche Rechtsträger in der Bundesrepublik Deutschland in Betracht, bei denen eine ordnungsgemäße Geschäftsführung gesichert erscheint und die auch in der Lage sind, die ordnungsgemäße Durchführung des Projektes im Ausland zu besorgen, zu überwachen und abzurechnen (z.B. Bundesverband der Vertriebenen, Bundesverband einer Landsmannschaft etc.).

Es ist ferner zu beachten, daß Zuwendungen nur für solche Restaurierungsmaßnahmen bewilligt werden können, die noch nicht begonnen worden sind. Eine Förderung aus Bundesmitteln kann auch nur dann erfolgen, soweit eine Finanzierung durch den Projektträger oder den Eigentümer / Besitzer des Objekts oder eine anderweitige Finanzierung ganz oder teilweise nicht möglich ist.

Aus haushaltsrechtlichen Gründen muß ich abschließend darauf hinweisen, daß durch dieses Schreiben eine Förderung weder zugesagt noch in Aussicht gestellt wird.

Mit freundlichen Grüßen

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